AGB

Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns nur bindend, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

1. Preisangebot

Alle Preise werden netto in Euro angegeben und enthalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

2. Zahlungsbedingungen

Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt. Dienstleistungen und Portoanforderungen sind grundsätzlich ohne Abzug fällig. Bei kleinen Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden.

Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Wechselsteuer, Diskontspesen und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Wechselgebers. Wechsel und Akzepte werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Wechsel ist ausgeschlossen.

Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende

Teilzahlungen zu leisten. Ein Skontoabzug auf Teil- oder Zwischenrechnungen wird nur gewährt, wenn Barzahlung innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist erfolgt.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei uns eingeht, als Zahlungseingang.

3. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Sie darf vor voller Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns – den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch annimmt.

4. Lieferungen

Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk. Die Fracht- oder Portoberechnung wird separat vorgenommen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern dieser keine besondere Weisung erteilt, übernehmen wir  keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. In Verlust geratene Sendungen, welche im Postversand für fremde Rechnungen vorgenommen wurden, gehen zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

5. Lieferzeit


Sind keine Liefertermine gewünscht oder vereinbart, wird im Normalfalle innerhalb einer Woche bis 14 Tagen ausgeliefert.

6. Beanstandungen


sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden.

7. Mündliche Absprachen

bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

8. Erfüllungsort u. Gerichtsstand

für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlichWechsel- und Urkundenprozesse, ist Benken, Schweiz.

Angeschaut